AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beratungsvertrag:

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Berater und Kunde als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Schriftliche Altverträge können sich aufgrund der Inflation und Preisanpassungen ändern, dies wird dem Kunden schriftlich vor Beginn mitgeteilt. Aktuelle Preise finden Sie immer auf der Homepage. Bitte erkundigen Sie sich vor einer Erstberatung nach den Preisen.

b) Der Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Beraters annimmt und sich an den Berater zum Zwecke der Beratung und Lebensvorschläge wendet.

c) Der Berater ist jedoch berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht berate kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Terminabsagen

Da es sich um eine reine Terminpraxis handelt, ist es kaum möglich, durch Absagen entstehende Terminlücken zu besetzen. Termine werden ausschließlich für den Kunden reserviert. Mit dem Berater vereinbarte Termine müssen daher mindestens 5 Werktage also Montags 12 Uhr bis Samstags 16 Uhr vor Beginn in Textform oder telefonisch abgesagt werden. Absagen während des Praxisurlaubes sind nicht möglich, dies muss vor dem Urlaub passieren. SONNTAGS IST RUHETAG UND AUCH HIER GELTEN ABSAGEN ERST FÜR MONTAG 12UHR. Grundsätzlich werden nachfolgende Absagearten akzeptiert:

  • Terminabsage über WhatsApp
  • Telefonische Absagen

Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist der Berater berechtigt, das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Feste Hundebetreuungen haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Ausnahme ist ein Umzug, dann gelten 3 Monate. Aufgrund dessen, das wir höchstens 2 Hunde mit ins Rudel integrieren kann kein spontanes Kündigen stattfinden. 

Nur sofern Frist und / oder Form einer Absage ohne Verschulden und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (bspw. ärztliches Attest) nicht eingehalten werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars. Dies ist bei einem Unfall der Fall.

§ 3 Inhalt und Zweck des Beratungsvertrages

a) Der Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Naturheilkunde zur Beratung und Lebensvorschlägen beim Kunden gibt.

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden welche Nahegelegt werden, bei Ärztlichem Fachpersonal oder anderen Therapeuten entscheidet der Kunde nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Berater über die möglichen Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. 

c) Eventuell werden vom Berater Methoden angewendet oder empfohlen, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Beispiel hierfür ist Reiki oder aber eine Meditation ect. Soweit der Kunde die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten und therapiert werden will, wird er gebeten Schulmediziner und Therapeuten aufzusuchen, welche die für Ihn wichtigen Behandlungen anbieten.

d) Der Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, Auch eine Abrechnung mit Krankenkassen ist nicht möglich.

e) Bei Erkrankungen und Beschwerden wird immer die Aufsuchung eines Arztes oder Krankenhauses empfohlen.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. Der Berater ist jedoch berechtigt, die Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Lebensberatung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Empfehlungen vereitelt.

§ 5 Honorierung des Beraters

a) Der Berater hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Berater und Kunde vereinbart sind, gelten die Sätze, die auf dieser Internetseite aufgeführten sind. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar oder per Rechnung an den Berater gegen Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss einer Beratungsphase erhält der Kunde auf Wunsch eine Rechnung nach § 7.

c) Vermittelt der Berater Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist der Berater berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Kunden in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz b) abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Berater von den Dritten keine Rückvergütungen jedoch eine Bearbeitungspauschale zwischen 1-15 Euro erwarten . Der Berater ist berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. Eine Rückvergütung oder Vorteilsgewährung liegt nicht vor.

d) Lässt der Berater Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen analog M I-II der GOÄ), so sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Beraters. Soweit hier keine Inklusivvereinbarung getroffen ist (z.B. MC-Musterpreisliste A4), werden diese Kosten mit dem einfachen Satz der Positionen 3500-3621 der GOÄ in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn bei einer Inklusivvereinbarung bei einer Rechnungsstellung nach § 7 zu spezifizieren ist.

e) In den Fällen der Absätze c) und d) ist der Berater von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Berater und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung nach Absatz c bleibt hiervon unberührt.

f) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Beratern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Kunden durch den Berater wird ebenfalls nicht geleistet. Daraus folgert, dass Beraterhonorare grundsätzlich die Nahrungsergänzungen nicht einschliessen.

g) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für empfohlene Mittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Beraters keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Berater empfohlen und vom Kunden in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Kunde freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. 

h) Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Berater oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle (Absatz g) können diese Produkte vom Berater in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Berater führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

b) Soweit der Berater im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach §2 Absatz b den Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz a und beschränkt sich der Umfang der Beraterleistungen nach § 2 Absatz b nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

c) Der Berater erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung und Datenschutzbestimmungen

a) Der Berater behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen und der Lebensvorschläge sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung oder Lebensvorschlägen persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Der Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

d) Sofern der Kunde eine Beratungsakte verlangt, erstellt diese der Berater kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Beratungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

e) Handakten werden vom Berater 10 Jahre nach der letzten Beratung oder 2 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Folgende persönliche Daten werden innerhalb der Praxis erfasst:

  • Vorname, Nachname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Mailadresse
  • Rechnungsnummer
  • Name der Krankenversicherung
  • Daten mit Bezug zur Krankengeschichte (inkl. Befunde Dritter)

Behördliche Datenschutzbeauftragte: Herr Andreas Grünberg

Datenschutzverantwortlicher innerhalb der Praxis: Herr Andreas Grünberg

Um Termine vereinbaren zu können könnten persönliche Daten (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse) über Drittanbieter „Whatsapp“ oder Mailadressen übermittelt werden. Diese App wird von genutzt und dient ebenso der Online-Terminvereinbarungsmöglichkeit für Kunden. Der Anbieter ist unter der im Internet stehenden Möglichkeiten erreichbar. Wenn Hier Sicherheitslücken entstehen kann JaMaGreen Nature dafür nicht haftbar gemacht werden.

§ 8 Rechnungsstellung

a) Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Kunde nach Abschluss der Beretungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Beraters, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert den Beratungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist ggf. der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Die Rechnungen können auch durch andere Personen erfasst werden.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragpartei vorzulegen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Produkte anderer Unternehmen. 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.